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  ► Kompetenzen - Leistungen

Baumkontrolle
Eigentum verpflichtet, so steht es auch um Bäume, die dem eigenen Grundstück entwachsen. Vertrauen in die Natur ist gut, doch will man seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen, ist Kontrolle besser. Erst recht, wenn sie fachmännisch, mindestens nach Vorgaben der FLL erfolgt. Erhaltenswürdige Einzelbäume sowie auch ganze Bestände privater oder öffentlicher Auftraggeber werden nach neuestem Wissensstand kontrolliert und wenn nötig sinnvolle, baumgerechte Maßnahmen empfohlen.

Baumgutachten
Wenn festgestellt wird, dass ein Baum aus verschiedenen Gründen in seinem momentanen Zustand nicht mehr verkehrssicher ist, sollte ein Sachverständiger die Lage begutachten. Wir verwenden dazu die Tharandter BaumDiagnose, ein integriertes Verfahren zur Beurteilung von Problembäumen (Weiß et. al. AFZ Der Wald 02/2004). Eingesetzt werden zerstörungsfreie Verfahren nach dem neuesten Wissensstand. Unsere mehrjährige Erfahrung mit der Materie garantiert eine baumgerechte Anwendung und transparente Ergebnisse.

ökologische Baubegleitung/-überwachung
Bäume und Bauvorhaben müssen sich nicht ausschließen. Wir zeigen idealerweise bereits in der Planungsphase des Bauprojektes eventuelle Konflikte auf und schlagen gegebenenfalls Lösungen vor. Aber auch wenn sich auf Grundstücken, auf denen die Bauphase bereits begonnen hat, die Frage nach dem Baumerhalt stellt, stehen wir konstruktiv zur Seite. Insbesondere die objektive Dokumentation des Zustandes von Gehölzen vor, während und nach der Baumaßnahme für öffentliche Auftraggeber und das Aufzeigen von Alternativen im baubedingten Umgang mit Gehölzen wurde von uns in vielen Fällen zur Zufriedenheit aller Beteiligten geleistet.

Wertgutachten
Meistens macht sich Ratlosigkeit breit, wenn das eigene Gehölz beschädigt wird, oder der fremden Säge zum Opfer fallen soll. Auch unfachmännische Eingriffe können Ursache für einen Wertverlust sein. Wir kalkulieren in solchen Fällen den Wert des Schadens, oder im Falle von Enteignungen den Wert der betroffenen Gehölze am Grundstück. Zur Anwendung kommen dabei die «Methode Koch» und die ZierH2000, welche sich als Berechnungsmethoden auch vor Gericht etabliert haben.